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Aktuelle Neuigkeiten
Autofahrerinnen unter Alkoholeinfluss unterwegs
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Führerscheine sichergestellt
Polizisten haben am Dienstag (12. August) in Pulheim und Erftstadt Autofahrerinnen (29, 69) gestoppt, die unter dem Einfluss von Alkohol unterwegs gewesen sein sollen. Ärzte entnahmen auf Anordnung eine Blutprobe bei den Verdächtigen.
Gegen 10 Uhr fiel Beamten auf der Landesstraße (L) 93 in Stommelerbusch eine Autofahrerin auf, die während der Fahrt ihr Smartphone in der Hand hielt. Sie forderten die Frau auf anzuhalten und kontrollierten sie. Dabei fiel ihnen auf, dass die Frau stark nach Alkohol roch. Ein Atemalkoholvortest zeigte einen Wert von mehr als 2 Promille.
In Erftstadt habe eine aufmerksame Zeugin eine Autofahrerin beobachtetet, die unter Alkoholeinfluss im Bereich der Bonner Straße gefahren sein soll. Die Zeugin rief die Polizei. Beamte fanden das Auto auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarkts am Kölner Ring. Die Polizisten stellten fest, dass die Frau einen schwankenden Gang hatte und nach Alkohol roch. Die 69-Jährige gab im Gespräch mit den Beamten an Alkohol konsumiert zu haben. Ein Atemalkoholvortest zeigte einen Wert von mehr als 1,6 Promille.
Die Polizisten nahmen in beiden Fällen die Frauen mit zu einer Polizeiwache, wo ein Arzt auf Anordnung Blutproben entnahm. Zudem stellten sie die Führerscheine sicher und fertigten Strafanzeigen. Die weiteren Ermittlungen der Beamten des Verkehrskommissariats dauern an. (sc)
13. Aug. 2025 um 17:41 Uhr
**Kommunalwahlen 2025: Briefwahl und Ehrenamtliche gesucht**
Kommunalwahlen 2025: Möglichkeit der Briefwahl nutzen 🗳️
Am Sonntag, 14. September 2025, finden die Kommunalwahlen, die Integrationsratswahl und die Wahl des Seniorenbeirats der Stadt Pulheim statt. Wer an diesem Termin nicht persönlich ein Wahllokal aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme vorab per Briefwahl abzugeben.
Von Mittwoch, 13. August 2025, können die Wahlberechtigten die Briefwahl im Wahlbüro im Rathaus (Raum 46) unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses während der Öffnungszeiten der Verwaltung persönlich vornehmen. Diese sind Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr, Montag, Dienstag und Mittwoch von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr.
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Freitag, 15. August 2025, an die Bürgerinnen und Bürger versandt. Wer nicht im Wahllokal wählen, sondern sich die Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine alternative Adresse senden lassen möchte, kann dies schriftlich unter Angabe von Name, Geburtsdatum und gewünschter Adresse beantragen. Der Antrag kann postalisch an das Wahlbüro der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, oder per E-Mail an wahlen@pulheim.de erfolgen. Ab Freitag, 15. August 2025, können Wahlberechtigte diesen auch online unter Briefwahlantrag | Stadt Pulheim ausfüllen. Eine telefonische Beantragung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Um eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen zu gewährleisten, werden mehr als 460 freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Die Stadt Pulheim bittet hierfür um die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger. Wer das ehrenamtliche Wahlhelferteam unterstützen möchte, kann sich per E-Mail unter wahlen@pulheim.de mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen oder das Onlineformular zur Anmeldung nutzen. Voraussetzung für die ehrenamtliche Wahlhelfertätigkeit ist, dass die Personen selbst wahlberechtigt sind. Vorkenntnisse werden nicht benötigt.
Für Fragen rund um die Kommunalwahl stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Telefonnummer 02238/808-591 zur Verfügung
11. Aug. 2025 um 14:25 Uhr